Herzlich Willkommen
Wir freuen uns Sie auf unserer Internetpräsenz begrüßen zu dürfen.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Baugenossenschaft Busecker Tal eG, unsere Historie und unsere Arbeit informieren. Ferner finden Sie hier stets aktuelle Informationen zu unseren Projekten und können sich wichtige Unterlagen herunterladen oder unseren Wohnungsbestand näher anschauen. Wir hoffen Sie finden das Gesuchte. Falls nicht - nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Viel Spaß beim Besuch unserer Website wünscht Ihnen
Das Team der Baugenossenschaft Busecker Tal eG
Aktuelles
Mitgliederversammlung am 26.06.202616.06.2026Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Freitag, 26.06.2026 um 17.00 Uhr im Bürgerhaus in Gießen-Rödgen statt.
Ihre Einladung müsste ihnen in den letzten Tagen zugegangen sein....
Sanierung und Neubau von 13 Sozialwohnungen16.06.2026Im April diesen Jahres haben die Arbeiten an unserem neuen Projekt in Lindenstruth, einem Ortsteil von Reiskrichen begonnen. Neben dem bereit ssanierten Gebäuder "Lindneau 3" wird nun das B...
Mehr lesenGeänderte Sprechzeiten !!!!!21.05.2026Die nächste Sprechstunde findet am 11.06.2026 und am 25.06.2026 in den neuen zwei wöchentlichen Rhythmen wie gewohnt, donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr statt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis....
So erreichen Sie uns
Oberpforte 9
35418 Buseck
+49 64 08 / 94 05 01
+49 64 08 / 94 05 02
Sprechzeiten
Donnerstag, 14:00 - 17:00 Uhr
Unsere Standorte
Wohnen bei uns
In Kürze werden wir Ihnen an dieser Stelle eine kurze Fotostrecke aus einer Musterwohnung präsentieren, um Ihnen einen beispielhaften Einblick in den Zuschnitt und die Ausstattung unserer Wohneinheiten zu vermitteln.
Wissenswertes
Was heißt fördernde Mitglieder: Fördernde Mitglieder sind nur Mitglieder, die auch eine Wohnung der Genossenschaft beziehen bzw. bewohnen.
Für die Aufnahme als Mitglied ist es notwendig, ein Aufnahmeformular zu unterzeichen.
Grundsätzlich gilt, es muss mindestens 1 Pflichtanteil für eine Mitgliedschaft gezeichnet werden und weitere Pflichtanteile je nach Wohnungsgröße bis hinm zu 6 Pflichtanteilen insgesamt. Damit sind sie mit der Höhe der Geschäftsanteile, an der Genossenschaft beteiligt.
Der WBS ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen